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Terrassenüberdachung genehmigungsfrei? Was in Bayern wirklich gilt
Eine Terrassenüberdachung verlängert die Freiluftsaison um Monate: Frühstück im Freien trotz Nieselregen, Grillabende ohne Blick auf die Wetter-App. Bevor es losgeht, stellen uns Kundinnen und Kunden zwischen Passau, Pfarrkirchen und Mühldorf fast immer dieselbe Frage: „Brauche ich dafür eine Baugenehmigung?“ Die gute Nachricht: In Bayern ist eine Terrassenüberdachung in vielen Fällen genehmigungsfrei. Die weniger bekannte Nachricht: „Genehmigungsfrei“ heißt nicht „regelfrei“

Alen Bektasevic
vor 10 Stunden4 Min. Lesezeit
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